Ratgeber · WEG-Verwaltung

Der Wirtschaftsplan der WEG einfach erklärt

Der Wirtschaftsplan legt fest, wie viel Hausgeld jeder Eigentümer zahlt. Wir erklären, was hineingehört, wie er beschlossen wird und worauf es ankommt.

Der Wirtschaftsplan ist das finanzielle Fundament jeder Wohnungseigentümergemeinschaft. Er kalkuliert die voraussichtlichen Ausgaben des kommenden Jahres und bestimmt damit die Höhe des Hausgeldes. Wer versteht, wie der Wirtschaftsplan aufgebaut ist, kann die eigene Vorauszahlung nachvollziehen und in der Versammlung fundiert mitentscheiden.

Was ist der Wirtschaftsplan?

Der Wirtschaftsplan ist eine Vorausschau auf die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft für ein Wirtschaftsjahr. Er bildet die Grundlage für die monatlichen Hausgeldvorauszahlungen der Eigentümer. Während die Hausgeldabrechnung rückblickend zeigt, wofür das Geld tatsächlich verwendet wurde, plant der Wirtschaftsplan vorausschauend, was im kommenden Jahr voraussichtlich anfällt.

Gesamt- und Einzelwirtschaftsplan

Ein vollständiger Wirtschaftsplan besteht aus zwei Teilen:

  • Gesamtwirtschaftsplan: stellt alle erwarteten Ausgaben der Gemeinschaft gegenüber den erwarteten Einnahmen dar – geordnet nach Kostenarten wie Heizung, Wasser, Versicherung, Hausmeister, Verwaltung.
  • Einzelwirtschaftsplan: verteilt diese Gesamtkosten nach dem geltenden Verteilerschlüssel auf jede einzelne Wohnung und weist so das individuelle Hausgeld jedes Eigentümers aus.

Hinzu kommt die geplante Zuführung zur Instandhaltungsrücklage, die gesondert ausgewiesen wird.

Welche Positionen gehören hinein?

Typische Posten eines Wirtschaftsplans sind:

  • Betriebskosten: Heizung, Wasser, Abwasser, Müll, Grundsteuer, Allgemeinstrom.
  • Versicherungen: Gebäude-, Haftpflicht- und ggf. weitere Policen.
  • Dienstleistungen: Hausmeister, Gartenpflege, Treppenhausreinigung, Aufzugswartung.
  • Verwaltungskosten: Vergütung der Hausverwaltung.
  • Instandhaltung und Zuführung zur Rücklage.

Eine sorgfältige Kalkulation orientiert sich an den Vorjahreswerten und an absehbaren Kostensteigerungen – etwa bei Energie oder Versicherungen –, damit es am Jahresende keine unangenehmen Nachzahlungen gibt.

Wie wird der Wirtschaftsplan beschlossen?

Nach dem reformierten Wohnungseigentumsgesetz beschließen die Eigentümer in der Eigentümerversammlung über die Vorschüsse auf Basis des Wirtschaftsplans, nicht mehr über den Plan als Ganzes. Der Beschluss legt fest, welche Hausgeldvorauszahlungen ab wann zu leisten sind. Bis ein neuer Plan beschlossen ist, gelten die bisherigen Zahlungen fort. Eine gute Verwaltung legt den Plan rechtzeitig und verständlich vor, damit die Versammlung fundiert entscheiden kann.

Fazit

Der Wirtschaftsplan macht die Finanzen der WEG planbar und transparent. Wer seinen Aufbau kennt, versteht das eigene Hausgeld und kann in der Versammlung mitreden. Wir erstellen für die von uns betreuten Gemeinschaften nachvollziehbare Wirtschaftspläne und erläutern jede Position – sprechen Sie uns an.

FAQ

Häufige Fragen

Der Wirtschaftsplan ist eine Vorausschau auf die Kosten des kommenden Jahres und bestimmt das Hausgeld. Die Jahres- bzw. Hausgeldabrechnung blickt zurück und stellt die tatsächlichen Kosten den geleisteten Vorauszahlungen gegenüber.

In der Regel gilt der beschlossene Wirtschaftsplan für das Jahr. Bei unvorhergesehenem Mehrbedarf, etwa größeren Reparaturen, kann die Gemeinschaft jedoch eine Sonderumlage beschließen.

Die Hausverwaltung erstellt den Wirtschaftsplan und legt ihn der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung über die Vorschüsse vor. Wir kalkulieren ihn vorausschauend auf Basis der Vorjahreswerte.

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