Häufige Fragen zur
Hausverwaltung in Köln
Über 50 Antworten rund um Kosten, WEG-Verwaltung, Mietverwaltung, Verwalterwechsel, Abrechnungen und die Aufgaben einer Hausverwaltung.
Kosten einer Hausverwaltung
Die Kosten richten sich nach Objektgröße, Anzahl der Einheiten, Zustand des Gebäudes und Leistungsumfang. Üblich ist eine monatliche Pauschale je Einheit oder ein prozentualer Anteil der Nettomiete. Sie erhalten ein transparentes, individuelles Angebot ohne versteckte Gebühren.
Bei der WEG-Verwaltung meist als monatliche Pauschale je Einheit, bei der Mietverwaltung häufig als prozentualer Anteil der Nettokaltmiete. Das passende Modell hängt vom Objekt und den gewünschten Leistungen ab.
Nein. Die Kosten der Verwaltung sind gegenüber dem Mieter nicht umlagefähig. In der WEG werden sie als Teil des Hausgeldes von allen Eigentümern gemeinsam getragen.
Bei uns nicht. Alle Leistungen und Kosten werden vorab im Verwaltervertrag transparent festgehalten. Zusatzleistungen werden immer vorher abgestimmt.
Nein. Das Erstgespräch und die Prüfung Ihrer Ausgangslage sind kostenlos und unverbindlich.
WEG-Verwaltung
Die WEG-Verwaltung betreut eine Wohnungseigentümergemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz. Sie übernimmt die kaufmännische, technische und organisatorische Verwaltung des Gemeinschaftseigentums.
Eine professionelle Verwaltung ist für nahezu jede Gemeinschaft sinnvoll. Gerade kleine Gemeinschaften profitieren von persönlicher Betreuung, weil sie bei großen Verwaltungen oft untergehen.
Sondereigentum ist die eigene Wohnung, Gemeinschaftseigentum sind die gemeinsamen Gebäudeteile wie Dach, Fassade, Treppenhaus und tragende Wände. Über das Gemeinschaftseigentum entscheidet die Gemeinschaft.
Ja. Alle Dokumente, Abrechnungen und Beschlüsse sind über das digitale Portal rund um die Uhr abrufbar – ohne Papier und ohne Wartezeiten.
Ja. Wir betreuen zahlreiche Gründerzeit-Altbauten in Köln und kennen deren typische Themen wie Leitungssanierung, Heizungsmodernisierung und Fassadenpflege.
Mietverwaltung
Die Mietverwaltung übernimmt im Auftrag des Eigentümers alle Aufgaben rund um ein vermietetes Objekt: Vermietung, Mieterauswahl, Mietbuchhaltung, Betriebskostenabrechnung und die technische Betreuung.
Die Mietverwaltung handelt für den einzelnen Eigentümer und kümmert sich um Mieter und Mietverhältnis. Die WEG-Verwaltung betreut die gesamte Eigentümergemeinschaft eines Gebäudes.
Ja. Wir erstellen Exposés, bewerben die Wohnung, führen Besichtigungen durch, prüfen Interessenten und schließen rechtssichere Mietverträge ab.
Wir prüfen Selbstauskunft, Bonität und Einkommensnachweise und verschaffen uns im persönlichen Gespräch ein Bild. So sinkt das Risiko von Mietausfällen deutlich.
Ja, gerade Kapitalanleger profitieren von der Entlastung. Bei einzelnen Eigentumswohnungen spricht man von Sondereigentumsverwaltung.
Sondereigentumsverwaltung
Die Sondereigentumsverwaltung kümmert sich um eine einzelne Eigentumswohnung innerhalb einer Gemeinschaft – insbesondere um das Mietverhältnis. Sie entspricht weitgehend der Mietverwaltung, bezogen auf eine Einheit.
Ja, wenn Sie Ihre Wohnung vermieten. Die WEG-Verwaltung betreut nur das Gemeinschaftseigentum, nicht Ihr Mietverhältnis. Dafür ist die Sondereigentumsverwaltung zuständig.
Gerade dann ist sie sinnvoll. Wir sind Ihr Ansprechpartner vor Ort in Köln, kümmern uns um Mieter und Handwerker und halten Sie digital auf dem Laufenden.
Ja. Ob eine Wohnung oder ein ganzes Portfolio – Sie haben einen festen Ansprechpartner für alle Einheiten.
Verwalterwechsel
Nein. Wir übernehmen den Wechsel strukturiert und vollständig: Übernahme aller Unterlagen, Einrichtung des digitalen Portals und reibungslose Übergabe. Für Sie entsteht kaum Aufwand.
Die Eigentümergemeinschaft fasst in der Versammlung einen Beschluss zur Abberufung des bisherigen und Bestellung des neuen Verwalters. Wir unterstützen bei der Vorbereitung.
Das hängt vom bestehenden Verwaltervertrag und der Bestelldauer ab. Wir prüfen Ihre Unterlagen kostenlos und nennen Ihnen die konkreten Fristen und den passenden Weg.
Wir fordern alle Konten, Belege, Verträge und Schlüssel von der bisherigen Verwaltung an, prüfen sie auf Vollständigkeit und führen die Verwaltung lückenlos fort.
Nach dem Beschluss dauert die vollständige Übergabe meist einige Wochen, abhängig von der Mitwirkung der bisherigen Verwaltung. Wir treiben den Prozess aktiv voran.
Eigentümerversammlung
In der Regel einmal jährlich als ordentliche Versammlung. Bei dringenden Themen wird zusätzlich eine außerordentliche Versammlung einberufen.
Nach aktuellem WEG-Recht beträgt die Einladungsfrist in der Regel mindestens drei Wochen. Die Einladung muss schriftlich erfolgen und eine vollständige Tagesordnung enthalten.
Wirksame Beschlüsse sind grundsätzlich nur zu Punkten möglich, die in der Tagesordnung angekündigt wurden. Andernfalls droht die Anfechtbarkeit.
Ja. Eine Präsenzversammlung kann um eine digitale Zuschaltung ergänzt werden. Das erleichtert besonders auswärtigen Eigentümern die Teilnahme.
Das Protokoll wird zeitnah nach der Versammlung erstellt und über das digitale Eigentümerportal bereitgestellt.
Hausgeld und Hausgeldabrechnung
Das Hausgeld ist der monatliche Beitrag jedes Eigentümers an die Gemeinschaft. Daraus werden Betriebskosten, Versicherung, Verwaltung und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage bezahlt.
Die Höhe ergibt sich aus dem Wirtschaftsplan, den die Eigentümerversammlung beschließt. Steigen die Kosten, muss das Hausgeld angepasst werden.
Die Jahresabrechnung weist alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft nachvollziehbar aus, inklusive Einzelabrechnung je Einheit, Darstellung der Rücklage und Vergleich zum Wirtschaftsplan.
Wenn Betriebskosten steigen, die Rücklage nicht ausreicht oder Sanierungen anstehen. Eine moderate, rechtzeitige Erhöhung ist meist besser als eine plötzliche Sonderumlage.
Eine Sonderumlage ist eine zusätzliche Zahlung aller Eigentümer, wenn die Rücklage für eine Maßnahme nicht ausreicht. Eine gute Rücklagenplanung macht sie meist überflüssig.
Nebenkostenabrechnung
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Nach Fristablauf sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen.
Nur die in der Betriebskostenverordnung genannten und im Mietvertrag vereinbarten Kosten, etwa Heizung, Wasser, Müll, Grundsteuer, Hausmeister und Versicherung.
Verwaltungskosten, Instandhaltungs- und Reparaturkosten, Rücklagenzuführungen sowie Kosten für Leerstand sind nicht umlagefähig.
Meist nach Wohnfläche. Heiz- und Warmwasserkosten werden überwiegend verbrauchsabhängig nach der Heizkostenverordnung abgerechnet.
Wir prüfen den Einwand, gewähren bei berechtigtem Interesse Belegeinsicht und korrigieren nachweisliche Fehler. Sorgfältig erstellte Abrechnungen halten Widersprüchen meist stand.
Instandhaltung
Die Verwaltung koordiniert Wartungen und Reparaturen, holt Angebote ein, beauftragt geprüfte Handwerker, überwacht die Ausführung und prüft die Rechnungen.
Wir arbeiten mit einem festen Netzwerk geprüfter Handwerksbetriebe in Köln zusammen, holen Angebote ein, beauftragen nach Abstimmung und prüfen die Rechnung vor der Zahlung.
Für dringende Schäden wie Wasserrohrbruch oder Heizungsausfall stehen geprüfte Notdienstpartner bereit. Über den Notfallkontakt erreichen Sie schnelle Hilfe.
Bei der WEG entscheidet die Eigentümergemeinschaft per Beschluss. Wir bereiten die Maßnahme mit Angeboten und Kostenschätzungen vor.
Rücklagen
Sie wird über die Jahre angespart, um größere Maßnahmen wie Dach- oder Fassadensanierungen finanzieren zu können, ohne dass eine hohe Sonderumlage nötig wird.
Eine exakte gesetzliche Vorgabe gibt es nicht. Die Rücklage muss angemessen sein, gemessen an Alter, Zustand und Ausstattung des Gebäudes.
Sie wird getrennt vom übrigen Vermögen auf einem separaten Konto der Gemeinschaft geführt. Jede Bewegung wird dokumentiert und in der Jahresabrechnung ausgewiesen.
Die Eigentümergemeinschaft beschließt die Zuführung im Rahmen des Wirtschaftsplans. Die Verwaltung legt einen begründeten Vorschlag vor.
Kündigung und Abberufung des Verwalters
Ja. Die Bestellung des Verwalters kann durch Beschluss der Eigentümerversammlung beendet werden. Nach aktuellem WEG-Recht ist eine Abberufung grundsätzlich jederzeit möglich.
Die Abberufung beendet die Bestellung als Organ der Gemeinschaft. Der zugrunde liegende Verwaltervertrag kann hiervon gesondert zu betrachten sein. Wir prüfen Ihre Konstellation kostenlos.
Für die ordentliche Beendigung zum Ende der Bestelldauer nicht. Für eine vorzeitige Beendigung des Vertrags kann ein wichtiger Grund relevant sein.
Wir übernehmen den Wechsel nahtlos und vermeiden eine Verwaltungslücke. Sprechen Sie uns frühzeitig an, damit die Übergabe reibungslos verläuft.
Aufgaben eines Hausverwalters
Ein Hausverwalter übernimmt die kaufmännische, technische und organisatorische Verwaltung einer Immobilie: Buchhaltung, Abrechnungen, Instandhaltung, Versammlungen und die Kommunikation mit allen Beteiligten.
Sämtliche Dokumente, Abrechnungen, Beschlüsse und Anfragen werden in einem digitalen Eigentümerportal verwaltet, auf das Sie rund um die Uhr zugreifen können.
Sie erreichen Ihren persönlichen Ansprechpartner telefonisch, per E-Mail und über WhatsApp. Auf jede Anfrage antworten wir innerhalb von 24 Stunden, ohne Callcenter.
Wir verwalten Immobilien im gesamten Kölner Stadtgebiet, unter anderem in Lindenthal, Sülz, Ehrenfeld, Nippes, Rodenkirchen, Deutz, Mülheim, Porz, Junkersdorf und Braunsfeld.
Schildern Sie uns Ihr Objekt über das Kontaktformular oder telefonisch. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine persönliche Rückmeldung und ein transparentes Angebot.
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